Der Arbeitgeberanteil kann aber nicht nur von neuen Beamtinnen oder Beamten, sondern auch von Verbeamteten beantragt werden, die sich beim Start in ihre Laufbahn bereits für einen Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse entschiedenen hatten.
Beamtinnen und Beamte sind grundsätzlich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreit. Sie haben zu Beginn ihrer Berufslaufbahn die Möglichkeit, sich zwischen Beihilfe und ergänzender Teilversicherung in einer privaten Krankenkasse einerseits oder freiwilligen Vollversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung andererseits zu entscheiden.
Das Ministerium konnte am Freitag auf Anfrage keine Angaben darüber machen, wie viele Beamte derzeit bereits gesetzlich versichert sind. Diese müssen für ihre gesamten Kosten selbst aufkommen. Sie können nur ergänzend Beihilfe beziehen bei Aufwendungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden wie beispielsweise Heilpraktikerleistungen.
Kritik kam vom DGB Nord. «Die Landesregierung hat heute die Chance vertan, Schleswig-Holstein als modernen Dienstherren für Beamtinnen und Beamte aufzustellen», sagte die Vorsitzende Laura Pooth. Sechs Bundesländer setzten mittlerweile auf das Hamburger Modell der pauschalen Beihilfe und damit auf die Wahlfreiheit für neue Beamtinnen und Beamte. «Die Begrenzung auf wenige Fälle führt zu mehr Bürokratie und Unsicherheit für die Betroffenen.» Der Sonderweg Schleswig-Holsteins sei eine vergebene Chance.