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Kritik an Bundesratsinitiative zum Spitzensteuersatz

Mit dem Inflationsausgleichsgesetz will die Bundesregierung die Bürger entlasten. Vielverdiener bräuchten die teuren Entlastungen aber gar nicht, meint man in Hamburg und startet eine Bundesratsinitiative. Doch die bekommt Gegenwind.
Geld
Eine Frau hält Geldscheine in der Hand. © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration

Der rot-grüne Hamburger Senat erntet mit einer Bundesratsinitiative zur Absenkung der Bemessungsgrundlage für den Spitzensteuersatz im Inflationsausgleichsgesetz scharfe Kritik. «Krisen bekämpft man mit Entlastungen, nicht durch Steuererhöhungen», sagte Dennis Thering, Chef der CDU-Bürgerschaftsfraktion, am Freitag. Angesichts der schwächelnden Konjunktur müsse es darum gehen, die Menschen zu entlasten und neue Kräfte freizusetzen.

«SPD und Grüne drohen stattdessen mit einer neuen Steuererhöhung, indem der Spitzensteuersatz bereits früher als bisher von der Bundesregierung geplant greifen soll», sagte er.

Der Senat wolle bereits beschlossene steuerliche Entlastungen für 2024 wieder rückgängig machen, denen er selbst im Bundesrat zugestimmt habe, sagte der Haushaltsexperte der CDU-Fraktion, Thilo Kleibauer. «Das ist fragwürdig und geht zu Lasten der Steuerzahler. Mit diesem Vorstoß trifft der Finanzsenator die hart arbeitende Mitte der Gesellschaft, die gerade jetzt einen Ausgleich für hohe Inflationsbelastungen braucht.»

Der Bundestag hatte das Inflationsausgleichsgesetz im November vergangenen Jahres beschlossen, um krisenbedingte Preissteigerungen abzumildern. Neben einer Erhöhung des Grundfreibetrags und Verbesserungen bei Kindergeld und Kinderfreibetrag wurde auch die Grenze, ab der bis dato der Spitzensteuersatz gezahlt werden musste, von 58.597 Euro zu versteuerndes Einkommen auf 62.810 Euro in 2023 erhöht. 2024 sollte sie auf 66.761 Euro steigen.

Und hier setzt die Hamburger Gesetzesinitiative an: «Angesichts der aktuell angespannten Haushaltslage führt ein voller Inflationsausgleich insbesondere im Bereich des Spitzensteuersatzes zu erheblichen Steuermindereinnahmen, die zu unvertretbaren Kürzungen an anderer Stelle führen würden», heißt es in dem Antrag.

Die stellvertretende Vorsitzende der Hamburger FDP, Sonja Jacobsen, sprach von einem «rot-grünen Tiefschlag gegenüber der eigenen Bundesregierung». «Dass nach Ansicht von Rot-Grün in Hamburg der Spitzensteuersatz nun doch wieder schon ab einem Einkommen von 62.000 Euro fällig werden soll, ist ein Witz.» Auf jeden Euro, den ein Facharbeiter zum Ausgleich der Inflation mehr verdiene, zahle er dann bereits den Spitzensteuersatz. Mit der FDP sei dies nicht zu machen. «SPD-Kanzler (Olaf) Scholz weiß genau, Steuererhöhungen wird es mit der FDP nicht geben!»

Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) verteidigte die Initiative: «Senatoren, Minister und andere Spitzenverdiener brauchen keinen vollen steuerlichen Inflationsausgleich - vor allem, wenn dafür an anderer Stelle harte Einschnitte bei staatlichen Leistungen und Infrastrukturen drohen oder wir uns jetzt gezielte Konjunkturimpulse nicht mehr leisten können.»

Deshalb schlage der Senat vor, «den zweiten Schritt von (Bundesfinanzminister Christian) Lindners Inflationsausgleichsgesetz für 2024 insbesondere am oberen Ende zu kappen», sagte Dressel. «Die Entlastungen für 2023 bleiben voll bestehen und auch für 2024 sollen die Verbesserungen bei Grundfreibetrag, Kindergeld und Kinderfreibetrag natürlich erhalten bleiben.»

Die Vergünstigungen beim Spitzensteuersatz für 2024 hätten erkennbar weder die gewünschte konjunkturelle Wirkung, noch seien sie in der derzeitigen Lage perspektivisch finanzierbar. «Über diese und andere Maßnahmen, die die Finanzkraft der Haushalte in Bund, Ländern und Gemeinden im Blick haben, muss mit dem Bund geredet werden.»

© dpa
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