Konkret ging es in 18 Fällen (2021: 14) um die Durchführung verbotener Rennen, in 30 (33) um die Teilnahme und in 211 Fällen (85) um Rennen alleine. Strafbar macht sich auch, wer grob verkehrswidrig und rücksichtslos unterwegs ist, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.
«Das Phänomen «Autoposer» ist insbesondere ein Phänomen deutscher Großstädte», sagte der Sprecher. In Kiel habe es seit Anfang 2021 Beschwerden über sogenanntes Poserverhalten gegeben. Es sei auch zu verbotenen Rennen, auch in Verbindung mit Unfällen, gekommen.
Schleswig-Holstein sei aber nicht in so konzentrierter Form und Qualität von Gesetzesmissachtungen betroffen wie es in urbaner geprägten Bereichen der Fall sei, sagte der Sprecher. Oft handele es sich um Treffen junger Männer, die Musik hören, die Motoren aufheulen lassen und «Kreise ziehen». Bei Hinweisen auf eine örtliche Szene erfolge auch eine gezielte Überwachung.
Im Oktober 2017 wurden illegale Autorennen von einer Ordnungswidrigkeit zur Straftat hochgestuft. Seitdem kann schon die Teilnahme an solchen Rennen laut Strafgesetzbuch mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Der neue Paragraf 315d im Strafgesetzbuch sieht zudem bis zu zehn Jahre Gefängnis vor, wenn dadurch der Tod eines anderen Menschen verursacht wird.