Windplanung der Landesregierung erneut vor Gericht

Der Windkraftausbau beschäftigt erneut das Oberverwaltungsgericht in Schleswig. Eine Gemeinde und eine Landwirtin klagen gegen den Regionalplan für die Mitte des Landes. Die Gründe sind unterschiedlich.
Windkraft in Schleswig-Holstein
Ein Windrad steht im Windpark Barkhorst-Lasbek. © Markus Scholz/dpa

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig hat am Dienstag über zwei Klagen gegen die regionale Windplanung für die Mitte Schleswig-Holsteins verhandelt. Geklagt hatten die Gemeinde Krummbek (Kreis Plön) und eine Landwirtin aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde. Das ursprünglich erwartete Urteil fällte das Gericht am Dienstag noch nicht. Am späten Nachmittag teilte eine Gerichtssprecherin mit, dass die Verhandlung am Folgetag fortgesetzt werde. Das Gericht hatte im Vorfeld vorsorglich einen zweiten Sitzungstag für Mittwoch terminiert.

In den Regionalplänen für die Windenergie werden unter anderem sogenannte Vorranggebiete an Land festgelegt - nur dort dürfen große Windkraftanlagen errichtet und erneuert werden. Nutzungen in den Vorranggebieten, die die Windkraft behindern, sind nicht erlaubt.

Die Gemeinde Krummbek will eine Fläche für Windkraftanlagen in ihrer Nähe verhindern. Sie ist der Ansicht, dass ein bestimmtes Vorranggebiet zu nah an ihr Gemeindegebiet heranreicht und ihre eigene Planungshoheit verletzt. Konkret geht es um den Ortsteil Ratjendorf mit etwa 25 Wohneinheiten und zwei landwirtschaftlichen Betrieben. Dieser wird im Regionalplan als Splittersiedlung angesehen und damit dürfen Windkraftanlagen näher an Wohnbebauungen errichtet werden. Wenn dies so bleibe, werde die Siedlungsentwicklung des Ortsteiles blockiert, sagte Krummbeks Bürgermeisterin, Brigitte Vöge-Lesky, vor der Verhandlung. Für sie ist der Ortsteil keine Splittersiedlung, sondern ein Dorf, wenn auch ein kleines.

Die Landwirtin aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde hingegen wehrt sich gegen die Aussparung ihrer Grundstücke, die in der Nähe einer sogenannten Potenzialfläche liegen. Sie sieht ihre Flächen anders als das Land als geeignet für die Errichtung von Windkraftanlagen an. Dies wurde vom Land ausgeschlossen, unter anderem weil Waldflächen, Einzelhäuser und Nahrungsgebiete von Zwergschwänen in der Nähe liegen. Die Klägerin stellt die Tabukriterien in Frage.

Es ist bereits das zweite Verfahren gegen die Ende 2020 in Kraft getretenen Regionalpläne für den Windenergieausbau. Im März kippte das OVG bereits den Plan für den Norden des Landes. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nun geht es um den Regionalplan für die kreisfreien Städte Kiel und Neumünster sowie die Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde. Zudem gibt es gut 40 weitere Klagen gegen den Plan für den Süden des Landes.

2015 hatte das Oberverwaltungsgericht die damaligen Regionalpläne gekippt. Um einen Wildwuchs zu verhindern, verhängte das Land daraufhin ein Moratorium für Neubauten. Jahrelang wurden neue Anlagen nur in Ausnahmefällen genehmigt.

Ende 2020 hatte die damalige Landesregierung aus CDU, Grüne und FDP dann die neuen Regionalpläne beschlossen und 344 Vorranggebiete für Windenergie mit einer Gesamtfläche von 32.000 Hektar ausgewiesen. Das entspricht zwei Prozent der Landesfläche.

Aktuell ist die schwarz-grüne Landesregierung zudem dabei, neue Regionalpläne aufzustellen. Hintergrund ist, dass künftig drei statt zwei Prozent der Landesfläche für Windkraftanlagen ausgewiesen werden sollen. Dazu sollen alle Kriterien mit Ausnahme der Abstände zu Wohnhäusern auf den Prüfstand gestellt werden.

© dpa
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