Gallina verteidigt Nicht-Mitteilung zu mutmaßlichem Täter

Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) hat ihre Informationspolitik im Fall des mutmaßlichen Messerangreifers von Brokstedt verteidigt. Bei einer Sondersitzung des Justizausschusses der Bürgerschaft sagte sie am Mittwoch, sie habe die in der Untersuchungshaft protokollierten Äußerungen, in denen sich Ibrahim A. mit dem islamistischen Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz verglich, nicht bekannt geben dürfen. «Ich habe sehr genau überlegt, ob wir das in diesem Ausschuss mitteilen können», sagte Gallina. Staatsanwälte und Richter hätten das aber für nicht angebracht gehalten. Zeugen im laufenden Verfahren sollten nicht beeinflusst werden.
Anna Gallina (Bündnis 90/Die Grünen), Justizsenatorin, nimmt an einem Justizaussschuss teil. © Georg Wendt/dpa

Der 33 Jahre alte Palästinenser Ibrahim A. soll am 25. Januar im Regionalzug von Kiel nach Hamburg andere Fahrgäste mit einem Messer angegriffen und zwei junge Menschen getötet haben. Fünf weitere Menschen wurden verletzt. Wenige Tage vor der Tat war A. aus der Untersuchungshaft in Hamburg-Billwerder entlassen worden.

Der justizpolitische Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Richard Seelmaecker, sagte: «Die Art des Umgangs des Senats mit diesem Fall ist einfach skandalös.» Er warf Gallina vor, Informationen zurückgehalten zu haben. Sie hätte in der vergangenen Sitzung vom 2. Februar sagen müssen, dass es schutzwürdige Informationen gebe. Dann hätte der Ausschuss in nicht öffentlicher Sitzung weiter tagen können. Auch die Abgeordneten Cansu Özdemir (Linke), Dirk Nockemann (AfD) und Anna Treuenfels-Frowein (FDP) kritisierten Gallina scharf.

Der Kieler Stadtrat Christian Zierau räumte in der Sitzung ein, dass in der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt zwei Mails der Hamburger Polizei und der JVA Billwerder verloren gegangen seien. Erstere sei inzwischen wieder aufgefunden worden. In beiden Nachrichten ging es um die Untersuchungshaft von Ibrahim A. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfuhr erst im März 2022 indirekt von der Inhaftierung des 33-Jährigen.

Ein zugeschalteter Beamter des Bundesamtes erklärte in der Sitzung, es sei aus seiner Sicht zweifelhaft, ob Ibrahim A. vor der Tat von Brokstedt hätte ausgewiesen werden können. Nach dem rechtlichen Gehör für den Betroffenen hätte möglicherweise sein Schutzstatus zurückgenommen werden können. Dagegen hätte A. Rechtsmittel einlegen können. Das Ausweisungsverfahren hätte die Stadt Kiel betreiben müssen, wogegen der staatenlose Palästinenser ebenfalls hätte klagen können. Zur Frage, ob die Ausweisung in den Gazastreifen tatsächlich machbar gewesen wäre, sagte der Beamte: «Das weiß ich nicht.»

© dpa
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