Der Angeklagte soll die Beamtin am 4. Februar dieses Jahres unter einem Vorwand in seine Zelle gerufen, sie mit einer selbstgebauten Waffe bedroht und so ihr Notrufgerät an sich gebracht haben. Er habe ihr wiederholt ins Gesicht geschlagen, sie an den Haaren gerissen, gewürgt, zu Boden gebracht und ihr mehrere Faustschläge und Fußtritte gegen Kopf, Oberkörper und Beine versetzt.
Zwei zwischenzeitlich aufgetauchten weiteren Häftlingen habe er, die Frau an den Haaren hinter sich her schleifend, zugerufen, er werde sie totschlagen, sollten sie Hilfe rufen, schilderte das Gericht. Aus Angst vor dem Angeklagten seien sie auf dessen Aufforderung in einen Duschraum gegangen, wo er sie gemeinsam mit der Beamtin eingeschlossen habe. Die Frau erlitt eine Nasenbeinfraktur, Hämatome und eine Schürfwunde im Schädelbereich, eine Prellung am Handgelenk und diverse Hämatome am ganzen Körper.