Bei der letzten Wahl 2018 waren 2468 ehrenamtliche Richter für die Strafrechtspflege gewählt worden. Hiervon traten zum 1. Januar 2019 607 Schöffinnen und 605 Schöffen ihr Amt als Hauptschöffen an. Hinzu kamen 1256 gewählte Ersatzschöffen. Den eigentlichen Bedarf bezifferte die Vorsitzende des Schöffen-Landesverbandes, Petra Pinnow, dem Ministerium zufolge auf insgesamt 5000.
Die Aufgabe erfordere viel Pflichtbewusstsein, Gewissenhaftigkeit und Motivation, Interesse an Mitmenschen und auch viel Geduld, sagte von der Decken. Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Der Rechtsstaat will auch Menschen mit anderen Berufs- und Lebenserfahrungen einbeziehen. Zusammen mit Berufsrichtern nehmen Schöffen an den Verhandlungen teil und fällen mit diesen das Urteil. Ihre Stimme zählt dabei genauso viel wie die der Berufsrichter.
Alle fünf Jahre stellt jede Gemeinde eine Vorschlagsliste auf. Interessenten können sich eigeninitiativ bewerben oder sich von einer gesellschaftlichen Organisation vorschlagen lassen. «Wir werden unsere Social-Media-Plattformen nutzen, um mit Posts und kleinen Videoclips gerade auch die jüngere Zielgruppe zu erreichen», sagte von der Decken. Teilhabe und Transparenz seien wichtig für die Akzeptanz des Rechtsstaats. «Deshalb möchten wir gerne möglichst viele Teile der Bevölkerung für das spannende Schöffenamt begeistern.»