Schöffen seien ein wichtiges Bindeglied zwischen Justiz und Bevölkerung, sagte Gallina. «Durch ihre Persönlichkeit, Lebenserfahrung und ihr Gerechtigkeitsempfinden können ehrenamtliche Richter:innen einen wertvollen Beitrag zur gerichtlichen Entscheidung leisten.» In Strafverhandlungen haben Schöffen das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichter.
Interessierte können sich bei ihren Bezirksämtern auf die Kandidatenlisten setzten lassen, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, zwischen 25 und 69 Jahre alt sind und in dem Bezirk wohnen. Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich. Die Kandidatenlisten sollen ab April von den Bezirksversammlungen beschlossen werden, die Wahl findet voraussichtlich im Herbst statt.
Da die gesetzlich vorgeschriebene hohe Kandidatenzahl nicht über freiwillige Meldungen zusammenkomme, würden von den Bezirksämtern derzeit 23.000 Schreiben verschickt, in denen Bürgerinnen und Bürger gebeten werden, sich auf die Listen setzen zu lassen, sagte der Leiter der Wahlgeschäftsstelle im Bezirksamt Wandsbek, Dennis Voß. In der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass viele Menschen erst durch diese Schreiben von der Möglichkeit, als Schöffe tätig sein zu können, erfahren hätten. «Wir freuen uns über jede Bewerbung.»
Für Interessierte findet am Sonnabend im Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts ein Schöffentag statt, bei dem über Aufgaben, Rechte und Pflichten informiert wird.