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Junge Frau bedroht und vergewaltigt: Prozess gegen Mann

Eine junge Frau ist mit ihrem Lebensgefährten für mehrere Tage bei dessen Freund in Hamburg zu Gast. Als der 57-jährige Gastgeber eines Tages mit der 19-Jährigen allein in der Wohnung ist, kommt es nach Angaben der Staatsanwaltschaft zu einem schweren Verbrechen.
Gerichtsbank
Ein Schild mit der Aufschrift "Angeklagter" wird auf die Gerichtsbank gestellt. © Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Wegen Vergewaltigung einer jungen Frau in Hamburg-Horn muss sich seit Donnerstag ein 57-Jähriger vor Gericht verantworten. Die 19 Jahre alte Frau habe sich zusammen mit ihrem Lebensgefährten für mehrere Tage in der Wohnung des Angeklagten als Gast aufgehalten, erklärte der Staatsanwalt vor der Strafkammer am Landgericht. Am 11. März dieses Jahres habe der 57-Jährige die Frau unter einem Vorwand gegen Mittag allein sprechen wollen. Ihren Lebensgefährten soll er zuvor aus der Wohnung weggeschickt haben. Dann holte er laut Anklage ein 30 Zentimeter langes Messer aus der Küche und bedrohte die 19-Jährige damit. Sie sollte sich ausziehen und dabei weder schreien noch weinen, «sonst werde er böse». Nach der Vergewaltigung habe er ihr für «das Geburtstagsgeschenk» gedankt.

Die Verteidigerin erklärte, dass ihr Mandant «derzeit keine Angaben» machen werde. Der Angeklagte war am Tag nach der Tat festgenommen worden und sitzt in Haft. Nach Angaben von Gerichtssprecher Kai Wantzen ist der in Hamburg geborene Deutsche erheblich vorbestraft. Der Lebensgefährte der 19-Jährigen soll mit ihm befreundet gewesen sein, und zwar seit 2018. In dem Jahr war der Angeklagte aus dem Gefängnis entlassen worden. Er war dem Sprecher zufolge 2014 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu vier Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt worden.

Zur Tatzeit stand der 57-Jährige unter Führungsaufsicht. In früherer Zeit sei er bereits wegen anderer Sexualstraftaten verurteilt worden. In dem Prozess gehe es darum auch um die Frage, ob der Angeklagte in eine geschlossene psychiatrische Klinik eingewiesen oder in Sicherungsverwahrung kommen müsse.

Wie es zu der Freundschaft mit dem Lebensgefährten der jungen Frau kam, blieb zunächst unklar. Mit der Tat habe der Lebensgefährte aber nichts zu tun, erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte war nach Angaben von Wantzen zuletzt beschäftigungslos und früher Gelegenheitsarbeiter gewesen. Ein weiterer Anklagepunkt gegen ihn lautet auf Besitz von Betäubungsmitteln. Allerdings geht es dabei nur um 2,2 Gramm Marihuana, die in seiner Wohnung gefunden wurden.

In der Verhandlung trug der schmächtige, leicht gebeugte Angeklagte mit angegrautem Bartwuchs und schütterem Haar Jeans und eine gelb-graue Windjacke mit Firmenaufdruck. Er bemühte sich, sein Gesicht vor den Zuschauern zu verbergen. Die Strafkammer hat zehn Fortsetzungstermine bis zum 9. November angesetzt.

© dpa
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