Über 85 Prozent der Grundsteuererklärungen abgegeben

Lange lag Hamburg in Sachen Abgabe der Grundsteuererklärung unter den Bundesländern nur im Mittelfeld. Zum Fristende hin legten die Hanseaten zu. Der Finanzsenator ist zufrieden.
Ein Formular zur Angabe des Grundsteuerwerts für die Grundsteuer. © Bernd Weißbrod/dpa/Archivbild

In Hamburg sind mehr als 85 Prozent der Grundsteuererklärungen fristgerecht abgegeben worden. 362.472 Erklärungen seien eingegangen, teilte Finanzsenator Andreas Dressel am Mittwoch mit. Der noch fehlende Anteil liegt bei 14,49 Prozent. In der Hansestadt müssen zur Neuberechnung der Grundsteuer mehr als 420.000 Immobilien neu bewertet werden. Mehr als 225.000 Erklärungen seien über das Online-Portal «Elster» eingegangen, knapp 56.000 auf Papier sowie weitere rund 81.500 über eine elektronische Schnittstelle für Steuerberater.

«Auf der Zielgeraden haben Hamburgs Steuerpflichtige einen ordentlichen Schlussspurt hingelegt», sagte Dressel. «Dass wir bundesweit jetzt ganz vorn mit dabei sind, freut mich natürlich ganz besonders.» Lange hatte Hamburg bei der Rücklaufquote im Mittelfeld gelegen.

Bei den Immobilien in städtischer Hand lag die Rücklaufquote bei Fristablauf Dressel zufolge bei knapp über 90 Prozent. «Unser Landesbetrieb LIG muss jetzt noch lediglich besonders komplexe Fälle insbesondere mit Drittbetroffenheit klären, diese sollen nun ebenfalls zügig abgearbeitet werden», sagte er. Eine Vorzugsbehandlung gebe es nicht. «In solchen Fallgestaltungen würde auch Privatleuten im Einzelfall eine Fristverlängerung gewährt.»

Die allgemeine Frist zur Abgabe der Erklärung war am Dienstag um Mitternacht abgelaufen. Anders als in Bayern gibt es in Hamburg keine erneute Verlängerung. Erklärungen können aber weiter elektronisch über das «Elster»-Portal der Finanzämter oder in Schriftform abgegeben werden.

Dressel appellierte an alle, die ihre Erklärung noch nicht abgegeben haben: «Wer Verspätungszuschläge, Zwangsgelder oder eine Schätzung durch das Finanzamt vermeiden möchte, der sollte jetzt ganz schnell tätig werden.» Bei Nichtabgabe können die Daten laut Behörde vom Finanzamt geschätzt und ein Verspätungszuschlag von 25 Euro pro angefangenem Monat festgesetzt werden. Im schlimmsten Fall droht ein Zwangsgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro.

Die neuen Erklärungen sind nötig geworden, weil die Grundsteuer ab 2025 anders berechnet werden soll. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bislang geltende Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärt, da die Berechnung auf Basis teils völlig veralteter Daten erfolgt.

© dpa
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