Wegen der kurz vor Schluss erwarteten erhöhten Nachfrage, seien die Server auf eine hohe Last ausgelegt. Komme es dennoch zu Schwierigkeiten oder gar Ausfällen bei «Elster», sollten die Steuerpflichtigen es zu einem späteren Zeitpunkt erneut versuchen, hieß es in der Finanzbehörde. Bei unverschuldeter verspäteter Abgabe seien auch nach dem 31. Januar keine negativen Konsequenzen zu erwarten.
Bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe kann das Finanzamt die Daten schätzen und einen Verspätungszuschlag von 25 Euro pro angefangenem Monat festsetzen. Im schlimmsten Fall könne die Abgabe mit einem Zwangsgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro erzwungen werden, sagte Dressel. «Insofern gibt es Gründe genug, sich jetzt einen Ruck zu geben und die Erklärung jetzt noch vor Fristablauf abzugeben.»