Der Verein habe jedoch Verständnis, «dass sich das DFB-Sportgericht in diesem komplexen Verfahren die Zeit nimmt, um die gesamte Beweislage noch einmal umfassend zu würdigen und hierbei auch die Eindrücke der heutigen mündlichen Verhandlung auf sich wirken zu lassen».
Zuvor hatte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) auch am dritten Verhandlungstag noch kein Urteil gefällt. Stephan Oberholz hatte als Vorsitzender des Gremiums «eine schriftliche Entscheidung spätestens innerhalb der nächsten zwei Wochen» an. Er hatte vergeblich versucht, hinter verschlossenen Türen «das Ganze» einvernehmlich zwischen der Vuskovic-Seite und dem DFB-Kontrollausschuss als Ankläger zu regeln.
Der 21-jährige Vuskovic steht im Verdacht des Epo-Dopings. Er weist den Vorwurf zurück. In einer am 16. September genommenen Probe war beim Innenverteidiger das körperfremde Erythropoetin (Epo) festgestellt worden. Im Dezember wurde das Ergebnis in der B-Probe bestätigt. Im November war Vuskovic vom DFB vorläufig gesperrt worden. Ihm droht eine Sperre bis zu vier Jahren.
Sollte er verurteilt werden, könnte er dagegen vor das DFB-Bundesgericht ziehen. Kommt es zu einem Freispruch, hätten die Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) und die Nationale Anti-Doping-Agentur (Nada) die Möglichkeit, Einspruch beim Internationalen Sportgerichtshof (Cas) einzulegen. An den drei Verhandlungstagen hatte sich ein Grundsatzstreit über die Epo-Analytik der Wada entwickelt.