Beide Männer hatten sich ein Zimmer im Winternotprogramm für Obdachlose in Hamburg geteilt. Die Leiche des 45 Jahre alten Opfers, ein Pole, wurde in einer Grünanlage gefunden. Die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des Angeklagten sei weder eingeschränkt noch aufgehoben gewesen, betonte Koerner. Der Vorbestrafte habe in einem anderen Fall schon einmal Gewalt mit einem Messer angewendet. Das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.
In erster Instanz war der Angeklagte durch das Landgericht Hamburg am 30. November 2020 freigesprochen worden. Nach Angaben eines Gerichtssprecher reichten der Kammer die Beweise damals nicht aus. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin hob der Bundesgerichtshof am 10. November 2021 das Urteil des Landgerichts auf und verwies das Verfahren zurück.