Abgesehen von der Mönckeberg Passage betreffe diese den gesamten Hauptbahnhof und gelte von Freitag, 17.00 Uhr, bis Sonntag, 24.00 Uhr. Der Hamburger Hauptbahnhof gilt nach Angaben der Deutschen Bahn mit seinen täglich rund 550.000 Fahrgästen neben dem Pariser Bahnhof Gare du Nord als der meistfrequentierte Bahnhof Europas.
Zuwiderhandlungen können nach Angaben der Bundespolizei einen Platzverweis, ein Bahnhofsverbot oder auch einen zukünftigen Beförderungsausschluss nach sich ziehen. Unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz sei auch ein Zwangsgeld bei uneinsichtigen Personen möglich.
Hintergrund der Allgemeinverfügung sind die relativ häufigen Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderer gefährlicher Werkzeuge, insbesondere Messer. Allein im ersten Quartal des Jahres seien bereits 17 gefährliche Gegenstände im Zusammenhang mit Gewaltdelikten genutzt worden. Besonders häufig gebe es solche Vorfälle in den Abend- und Nachtstunden an den Wochenenden.