Nach Angaben von Carstens können Unternehmen Hilfen in Höhe von 2000 bis 200.000 Euro beantragen. Bedingung seien neben einer Verdreifachung der betrieblich bedingten Energiekosten eine Energieintensität von mindestens sechs Prozent am Gesamtumsatz sowie eine deutliche Verschlechterung des Betriebsergebnisses. «Neben Strom, Gas und Fernwärme werden auch sogenannte leitungsungebundene Energieträger wie Öl, Pellets, Wasserstoff oder Flüssiggas gefördert.»
Anträge müssen über die Investitionsbank Schleswig-Holstein erfolgen. Jeder Antrag benötige die Bestätigung eines Steuerberaters, dass die Voraussetzungen erfüllt seien. Auch Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der freien Berufe sowie unternehmerisch tätige Sozialbetriebe fielen unter das Programm, sagte Carstens. Bedingung sei eine Gründung und Geschäftsaufnahme vor dem Juni 2022 sowie eine wirtschaftliche Betätigung im Haupterwerb.