Es gebe viele Wege zur Erfüllung des 65-Prozent-Ziels erneuerbarer Energien für Heizungen, sagte Goldschmidt. «Neben Wärmepumpen, Biomasse oder Wärmenetzen gehören auch Wärmerückgewinnung in Gebäuden sowie Holz und Pellets dazu.»
Goldschmidt hatte am Mittwoch im Landtag seine Forderung nach einem Verbot fossiler Heizungen bereits ab 2040 und damit fünf Jahre früher als derzeit von der Bundesregierung geplant bekräftigt. Die mit den Grünen im Norden regierende CDU lehnt dies aber ab.
Der Bundesrat hat am Freitag über das geplante Gebäudeenergiegesetz beraten. Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende Öl- und Gasheizungen können weiter betrieben werden, kaputte Heizungen dürfen repariert werden. Sollte dies nicht möglich sein, sollen Übergangsfristen den Austausch erleichtern. Die Länderkammer verabschiedete eine Stellungnahme, in der sie unter anderem die geplante Ausnahmeregelung für Eigentümer ab 80 Jahre, die selbst im Gebäude wohnen, ablehnen. An diese Stelle möchten die Länder eine einfach zu handhabende Härtefall-Klausel setzen.