Bei «Cum-Ex»-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den Staat über Jahre hinweg um Geld zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag schoben mehrere Beteiligte Aktien mit («cum») und ohne («ex») Ausschüttungsanspruch hin und her. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Mehrere Staatsanwaltschaften und Gerichte bundesweit ermitteln seit Jahren, um einen der größten Steuerskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte aufzuklären.
Die obersten Strafrichterinnen und -richter hatten vergangenes Jahr schon sämtliche Revisionen gegen ein anderes Urteil des Landgerichts Bonn aus dem März 2020 verworfen. Damit wurden zwei Ex-Börsenhändler aus London rechtskräftig zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt - wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe dazu.