Deutschland sei noch immer eine Geldwäsche-Hochburg, sagte Heinold. «Es ist Aufgabe des Staates, dagegen entschieden vorzugehen.» Sie unterstütze deshalb den Vorschlag der EU-Kommission, eine Bargeldobergrenze von 10 000 Euro einzuführen. Dies sei erforderlich, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiver zu bekämpfen.
Heinold stellte dem Kabinett in Kiel den zweiten Geldwäschepräventionsbericht des Landes vor. «Wir haben die Geldwäscheprävention in den vergangenen Jahren auf neue Füße gestellt», erläuterte sie. «Wir halten den Kontrolldruck in der Fläche und haben die Zusammenarbeit mit anderen Behörden gestärkt.»
Im Land gab es Heinold zufolge im vergangenen Jahr 50 Vor-Ort-Kontrollen, nach 60 im Jahr davor. 2020 waren es coronabedingt nur 30. Die Zahl der schriftlichen Prüfungen stieg von 21 im Jahr 2020 auf 60 im Jahr 2022. Zwischen 2020 und 2022 verhängte das Finanzministerium wegen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz in 64 Fällen Bußgelder in Höhe von insgesamt 123.000 Euro. Maximal möglich sind pro Fall eine Million Euro.