Zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder im Bundeshaushalt dürfen laut der Entscheidung zunächst weiter zugunsten des Klimaschutzes verwendet werden, entschied das höchste deutsche Gericht. Es lehnte damit einen Eilantrag der Union im Bundestag ab, die Übertragung der Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro im Nachtragshaushalt 2021 zu stoppen. Das Gericht wird die Fragen aber in einem Hauptsacheverfahren im Detail prüfen, wie es am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. (Az. 2 BvF 1/22) Die Union im Bundestag findet, dass mit den Haushaltsänderungen die Schuldenbremse umgangen werde.
«Im Hauptsacheverfahren wird sich das Bundesverfassungsgericht grundsätzlicher mit der Schuldenbremse beschäftigen», sagte Heinold. Daraus könnten sich wertvolle Erkenntnisse für die Länder bei der Anwendung der Schuldenbremse ergeben.