Bei der bundesweiten Grundsteuerreform müssen in Schleswig-Holstein nach Angaben des Finanzministeriums rund 1,3 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Seit dem 1. Juli läuft die Frist für die Abgabe der Erklärungen. Bisher seien knapp 449.000 Erklärungen abgegeben worden, das seien 35,5 Prozent. Die ursprünglich gesetzte Frist zur Abgabe sollte am 31. Oktober 2022 auslaufen.
Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten - von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.
Die FDP-Landtagsabgeordnete Annabell Krämer nannte die Fristverlängerung überfällig. Die Entscheidung der Finanzminister habe den Druck aus dem Kessel genommen und den Bürgern etwas mehr Luft verschafft. Allerdings gebe es noch immer einen großen Beratungsbedarf. «Das Finanzministerium sollte daher die Verlängerung nutzen und das Angebot an Informationsveranstaltungen kurzfristig fortsetzen», forderte Krämer.
Aus Sicht des Direktors des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Andreas Breitner, ist die Entscheidung folgerichtig. «Wenn selbst Kommunen wie in Schleswig-Holstein es nicht schaffen, die Frist einzuhalten, zeugt das von großen Problemen» teilte er mit. «Die nun beschlossene Fristverlängerung gibt allen Wohneigentümern Zeit.»
Trotz der Fristverlängerung droht die Grundsteuerreform nach Ansicht des Grundeigentümerverbands Haus & Grund in Schleswig-Holstein weiterhin, im Chaos unterzugehen. Die Finanzämter müssten für 1,3 Millionen Grundstücke Steuererklärungen prüfen. Darüber hinaus bräuchten die Kommunen zeitlichen Spielraum, ihre Hebesätze festzulegen.
Vorstandschef Alexander Blažek empfahl allen Grundstückseigentümern, gegen den Feststellungsbescheid der Finanzämter fristwahrend Widerspruch zu erheben. Dafür bleibe nach Zugang des Bescheids nur einen Monat Zeit. «Das in Schleswig-Holstein beschlossene Grundsteuermodell ist angesichts der immensen Unterschiede bei den Bodenrichtwerten verfassungswidrig», ist er überzeugt.