«Im Schreiben steht aber auch ganz deutlich, was die Konsequenzen einer Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe sein können: Wer Verspätungszuschläge, Zwangsgelder oder eine Schätzung durch das Finanzamt vermeiden möchte, der sollte jetzt umgehend tätig werden und seine Erklärung abgeben», mahnte Dressel. Auch verlängere das Erinnerungsschreiben nicht die bereits abgelaufene Abgabefrist.
In Hamburg wurden den Angaben zufolge bislang rund 389.000 Erklärungen abgegeben, was einer Quote von etwa 91 Prozent entspreche. «Hamburg liegt weiter in der Spitzengruppe unter den Ländern bei der Abgabequote der Grundsteuerwerterklärungen», sagte Dressel. «Schlussendlich benötigen wir aber alle Rückmeldungen.»
In der Hansestadt müssen zur Neuberechnung der Grundsteuer mehr als 420 000 Immobilien neu bewertet werden. Für 35 Prozent der eingegangenen Erklärungen wurden den Angaben zufolge auch bereits Bescheide über die Grundsteuerwerte versandt. Die Bescheide über Messbeträge und Grundsteuer, mit denen dann klar ist, was künftig an den Fiskus bezahlt werden muss, sollen frühestens Ende 2024 verschickt werden. Ab 2025 gilt dann die neue Grundsteuer.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die bislang geltende Regelung 2018 für verfassungswidrig erklärt, da die Berechnung auf Basis teils völlig veralteter Daten erfolgte.