Als Jugendlicher gilt laut Gesetz, wer zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 18 Jahre alt war. Die Staatsschutzsenate des Hanseatischen Oberlandesgerichts sind neben Hamburg auch für Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein zuständig.
Bei einem Angeklagten handelt es sich den Angaben zufolge um einem russischen Staatsangehörigen, der auf Grundlage eines vom Amtsgericht Bremerhaven ausgestellten Haftbefehls am 8. September 2022 verhaftet wurde. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, als Mitglied des IS Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat geleistet zu haben. Außerdem soll er zwei grausame Hinrichtungs-Videos in einer von ihm gegründeten Chat-Gruppe verbreitet haben.
Der zweite Angeklagte, ein Deutsch-Kosovare, soll geplant haben, im Namen des IS einen Sprengstoffanschlag in Deutschland zu verüben. Als er befürchtet habe, die Pläne könnten vereitelt werden, habe er sich zu einen Messerangriff auf Polizeibeamte entschlossen, so die Bundesanwaltschaft. Der ebenfalls angeklagte Russe sei in die Planungen eingeweiht gewesen und habe versucht, das Messer zu besorgen.
Beide Angeklagten befinden sich seit September vergangenen Jahres in Untersuchungshaft.