Ein Haftbefehl war nach Angaben des Sprechers ursprünglich nicht erlassen worden, weil kein Haftgrund angenommen wurde. Das habe sich nun geändert, da dem Angeklagten Ladungen unter seiner Anschrift in Polen nicht mehr zugestellt werden konnten. Das Gericht sei deswegen von Fluchtgefahr ausgegangen und habe einen Haftbefehl erlassen.
Eine Sprecherin der Polizei in Danzig hatte am Montag gesagt, der Pole sei seit Mai von den Behörden in Flensburg mit einem europäischen Haftbefehl gesucht worden. Die polnischen Behörden hatten das Alter des Mannes mit 52 angegeben. Er wurde in einer Wohnung in Slupsk westlich von Danzig festgenommen. Der Angeklagte soll nun an Deutschland ausgeliefert werden, wie es hieß. Wann damit genau zu rechnen ist, war nach Angaben des Flensburger Gerichtssprechers noch nicht bekannt.