Nach Ansicht des Landgerichts liegen die gesetzlichen Voraussetzungen einer Ingewahrsamnahme zur Verhinderung von Straftaten nicht vor. Die zu verhindernde Tat müsse zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unmittelbar bevorstehen, um eine Ingewahrsamnahme zu rechtfertigen. Dafür reiche nicht aus, dass sich die Betroffenen schon im vergangenen Jahr an ähnlichen Aktionen beteiligt hätten, entschied das Landgericht.
Am vergangenen Samstag hatten sieben Aktivisten der Gruppierung Letzte Generation die Elbbrücken stadteinwärts blockiert und kilometerlange Staus verursacht, die sich erst nach Stunden auflösten. Fünf von ihnen wurden noch am selben Tag aus dem Gewahrsam entlassen. Es handelte sich dabei um zwei Frauen im Alter von 16 und 22 Jahren sowie drei Männer im Alter von 22, 24 und 50 Jahren.
Dem Landgericht zufolge muss es Hinweise darauf geben, dass und wann sich die Betroffenen erneut an vergleichbaren Blockadeaktionen beteiligen wollten. Solche Erkenntnisse hätten nicht vorgelegen. Dass in einem Unterstützeraufruf der Gruppierung von Aktionen in Hamburg bis zum 6. April die Rede sei, reiche mit Blick auf die Betroffenen und deren Beteiligungswillen nicht aus.
Unterdessen hat das Amtsgericht Hamburg für zwei weitere Aktivisten wegen der Fahrbahnblockade im Hafen vom Dienstag die Fortdauer der Ingewahrsamnahme bis kommenden Donnerstag angeordnet. Im Fall eines dritten Aktivisten habe das Amtsgericht entschieden, ihn am Donnerstagnachmittag zu entlassen, nachdem er habe glaubhaft machen können, die Stadt am Donnerstag zu verlassen.