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Der Wolf soll ins Jagdrecht: Ohne gejagt zu werden

Seit Jahren gibt es wieder Wölfe in Schleswig-Holstein. Das Raubtier ist streng geschützt. Das soll sich auch mit der Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht nicht ändern. Geschossen werden darf nur in wenigen Ausnahmefällen.
Wolf
Ein Wolf im Wald. © Sina Schuldt/dpa

Schleswig-Holstein will den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen, ohne Jagd auf ihn zu machen. Der Landtag diskutierte am Freitag entsprechende Gesetzesänderungen in erster Lesung und überwies diese dann einstimmig in den Agrar- und Umweltausschuss. In der Debatte wurde überwiegende Zustimmung deutlich, aus der SPD-Fraktion kam aber auch deutliche Kritik.

Mit der Gesetzesnovelle ändere sich am Schutzstatus des Wolfs nichts, betonte Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU). Es gelte weiter die ganzjährige Schonzeit. Neu sei, dass Jäger im Fall einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung etwa bei Problemwölfen für den Abschuss zuständig seien. Im Fall von schwer verletzten Wölfen dürften Jäger künftig entscheiden, ob sie diesen töten - ohne einen Tierarzt hinzuzuziehen.

Die Gesetzesnovelle werde Halter von Nutztieren nicht davon entlasten, für den Schutz ihrer Tiere zu sorgen, unterstrich der Minister. Wichtigster Punkt aus seiner Sicht: «Wir schaffen endlich Rechtssicherheit für unsere Jägerinnen und Jäger im Land.»

Hintergrund ist das Wiedereinwandern von Wölfen in das nördlichste Bundesland, das unter anderem zu Verunsicherung bei Tierhaltern geführt hat. Der erste Wolf war 2007 nachgewiesen worden, nachdem das Raubtier rund 200 Jahre zuvor ausgerottet worden war. Im Segeberger Forst wurden im Juli erstmals Wolfswelpen fotografiert. Zudem wurden im Sachsenwald und in der Region Kalübbe im Kreis Plön Wölfe als resident eingestuft. Das bedeutet, dass sich die Tiere dort mindestens ein halbes Jahr aufhalten.

Der CDU-Abgeordnete Hauke Göttsch unterstrich, es gebe Einigkeit über das Ziel einer Koexistenz von Mensch und Wolf. Der Schutzstatus bleibe bestehen. Es gibt aber Fälle, für die man gewappnet sein sollte - etwa Problemwölfe, die Nutztiere reißen. «Hier muss es möglich sein, zeitnah einen Abschuss vornehmen zu können.» Außerdem müsse es möglich sein, einen angefahrenen und schwer verletzten Wolf von seinen Qualen zu erlösen.

Sandra Redmann (SPD) stellte die Notwendigkeit in Frage, den Wolf in das Jagdrecht auszunehmen. Viele Menschen verstehen ihr zufolge nicht, was das bedeute. Für sie sei das mit der zweifelhaften Hoffnung verbunden, dass auf Wölfe geschossen werden dürfe, was natürlich nicht so sei. Die Anpassung sei eine große Aufgabe, aber es gebe sinnvollere Maßnahmen als das Jagdrecht. «Was genau wird denn erleichtert?» Künftig seien mit der Naturschutzbehörde und Jagdbehörde zwei Stellen beteiligt. «Mit diesem Gesetzentwurf helfen Sie jedenfalls keinem einzigen Weidetierhalter in Schleswig-Holstein und keiner Jägerschaft», sagte Redmann.

Für die Grünen-Fraktion wies Dirk Kock-Rohwer auf die Anhörung im Ausschuss hin, bei der auch noch Änderungen möglich seien. Der Abschuss des Wolfes werde weiter nur im Einzelfall nach den im Naturschutzgesetz festgelegten Kriterien möglich sein. «Es hilft nicht, sich der Realität zu verweigern, dass wir in unserem Land Wölfe haben und haben werden.» Die Lösung sei Koexistenz.

Oliver Kumbartzky (FDP) lobte den Gesetzentwurf. «Die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht ist längst überfällig.» Das Gesetzes solle Rechtssicherheit schaffen und könne ein erster Schritt zu einem Bestandsmanagement sein. «Wir brauchen eine Abkehr von der romantisierenden Wolfsschutzpolitik hin zu einem echten Weidetierschutz. Damit verbunden ist ein klares Bekenntnis für Artenvielfalt, für die Pflege der Kulturlandschaft und für den Küstenschutz», sagte Kumbartzky. «Es geht uns nicht darum, den Wolf auszurotten.»

Christian Dirschauer (SSW) nannte es positiv, dass der Wolf wieder im Land sei. Aber der Wolf polarisiere wie kein anderes Tier - auch, weil es kaum großflächige Rückzugsgebiete gebe. «Wir bewegen uns im Spannungsfeld zwischen Artenschutz, den Interessen der Weidetierhalter und dem Jagdrecht.» Das Wolfsmanagement funktioniere, müsse aber vielleicht weiterentwickelt werden, wenn es mehr Wölfe gibt.

Außerdem enthält der Gesetzentwurf Änderungen für weitere Wildarten. Zukünftig sollen Nachtsichtgeräte bei der Jagd nach sogenanntem Haarraubwild erlaubt werden. «Wir versprechen uns davon, dass die Effizienz in der Bejagung auch von invasiven Arten wie Waschbär, Marderhund und Nutria weiter gesteigert werden kann», sagte Minister Schwarz. Nutria, die unter anderem große Schäden an Deichen verursachen können, sollen ganzjährig gejagt werden dürfen.

© dpa
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