Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit Mitte März. Die Gesundheitsämter können Tätigkeits- oder Betretungsverbote für Beschäftigte von Kliniken oder Pflegeeinrichtungen aussprechen, wenn diese auch nach Aufforderung keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen oder kein Attest haben, das sie von einer Corona-Impfung befreit. Die gesetzliche Grundlage für die Impfpflicht läuft zum Jahresende aus.
Die Ärztekammer Hamburg erklärte unter Hinweis auf Daten der Sozialbehörde, dass bis Mitte Oktober in Hamburg lediglich 250 Betretungsverbote für Beschäftigte im Gesundheitswesen ausgesprochen worden seien - bei mehr als 150.000 Beschäftigten im Gesundheitswesen der Hansestadt. Die Impfpflicht habe keinen spürbaren Beitrag zu einer sichereren Versorgung der Patientinnen und Patienten in Hamburg geleistet, deswegen sei es richtig, sich damit nicht länger aufzuhalten, sagte Ärztekammer-Vize Birgit Wulff.