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CDU fordert dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer

Um die Folgen von Corona-Krise und Inflation abzumildern, müssen Restaurants seit drei Jahren nur noch sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen erheben. Die Regelung gilt nur noch bis Ende des Jahres. Die CDU befürchtet dann ein Restaurantsterben - auch in Hamburg.
Spätsommerwetter
Bunte Lampen hängen an einer Girlande im Biergarten im Clara-Zetkin-Park. © Sebastian Willnow/dpa

Vor einer Abstimmung im Bundestag über einen entsprechenden Antrag seiner Unionsfraktion hat der Hamburger CDU-Abgeordnete Christoph Ploß eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer für Restaurants gefordert. «Gerade in Städten wie Hamburg, in denen bereits viele Gastronomen wegen steigender Mieten schließen mussten, droht sonst ein Restaurantsterben», sagte er am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.

Um die Corona-Folgen für die Gastronomie abzumildern, hatte die Bundesregierung 2020 die Mehrwertsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken von 19 Prozent auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent gesenkt. Die Senkung war auch aufgrund der Energiekrise mehrmals verlängert worden, zuletzt bis Ende des Jahres. Über einer Verlängerung wird in der Berliner Ampel noch diskutiert.

«Die Gastronomie benötigt möglichst frühzeitig Planungssicherheit», heißt es in dem Unionsantrag. Kurzfristige Verlängerungen wie kurz vor dem Jahresende 2022 erschwerten diese Planung erheblich.

«Viele lokale Bistros, Bars und Restaurants machen den Charme unserer Stadtteile in Hamburg aus», sagte Landesgruppenchef Ploß. Als CDU haben wir deshalb einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, um den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants dauerhaft festzuschreiben.»

Auch der Hamburger Hotel- und Gaststättenverband warnt vor dem Auslaufen der Regelung. «Eine Steuererhöhung zum 1. Januar 2024 wäre eine Katastrophe für die Betriebe und würde zu einem Preisschock für die Gäste führen - mit fatalen Folgen für die Gesellschaft, den Staat und die Gastgeber», heißt es bei der Dehoga. Zudem gehe es um eine steuerliche Gleichbehandlung mit konkurrierenden Supermärkten und Lieferdiensten, die auf verzehrfertige Speisen ebenfalls nur sieben Prozent erheben müssten.

Laut Ploß geht es auch um eine soziale Frage: «Viele Familien können es sich schon heute kaum noch leisten, zum Beispiel mal mit den Großeltern essen zu gehen. Dies würde ab Januar deutlich teurer, wenn unser Antrag heute nicht angenommen wird», sagte er.

Die Annahme ist jedoch unwahrscheinlich: Der Finanzausschuss des Bundestags hatte bereits Ende Juni mit der Mehrheit von SPD, Grünen und FDP die Ablehnung des Gesetzentwurfs der Union empfohlen.

© dpa
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