Der Mann war 1996 vom Landgericht Hamburg wegen Mordes zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er einen Arbeitskollegen erschossen hatte. Nachdem er die Hälfte der Strafe verbüßt hatte, war er abgeschoben und 2003 die unbefristete Wiedereinreisesperre gegen ihn verhängt worden.
Er habe zwar seinen Vornamen geändert, um seiner Verhaftung zu entgehen, geholfen habe ihm dies aber nicht, berichtete die Bundespolizei.