Ausschuss-Sondersitzung zur Messerattacke am Mittwoch

Die tödliche Messerattacke im Regionalzug von Kiel nach Hamburg beschäftigt erneut die Hamburgische Bürgerschaft. Bei einer Sondersitzung des Justizausschusses geht es kommende Woche erneut um die Frage, ob die Tat hätte verhindert werden können.
Der Bahnhof Brokstedt. © Daniel Bockwoldt/dpa/Archivbild

Der Justizausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft wird seine Beratungen zur tödlichen Messerattacke von Brokstedt in einer Sondersitzung am kommenden Mittwoch fortsetzen. Darauf haben sich die Fraktionen am Donnerstag verständigt, wie die Grünen-Fraktion mitteilte. Die Ausschusssitzung soll am Mittwochvormittag vor der Sitzung der Bürgerschaft stattfinden.

Wegen neuer Erkenntnisse über Äußerungen des mutmaßlichen Täters Ibrahim A. mit islamistischem Bezug hatten sich alle Fraktionen dafür ausgesprochen, die Beratung darüber vorzuziehen, ursprünglich war sie für den 23. März geplant gewesen.

Ibrahim A. soll am 25. Januar im Regionalzug von Kiel nach Hamburg andere Fahrgäste mit einem Messer angegriffen und zwei junge Menschen getötet haben. Fünf weitere Menschen wurden verletzt. Knapp eine Woche vor der Tat war der staatenlose Palästinenser aus der Untersuchungshaft in der Hamburger Justizvollzugsanstalt Billwerder entlassen worden.

Am vergangenen Wochenende wurde bekannt, dass sich A. im August in der Haft gegenüber Justizvollzugsbediensteten mit dem islamistischen Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz, Anis Amri, verglichen haben soll. Abgeordnete der Opposition hatten Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) vorgeworfen, dies vor dem Ausschuss am vergangenen Donnerstag verschwiegen zu haben. Die Senatorin hatte dafür «ermittlungstaktische Gründe» geltend gemacht.

Unterdessen prüft die Justiz in Nordrhein-Westfalen, ob sie in vier Fällen Verfahren gegen A. wieder aufnimmt. Das geht aus einem vertraulichen Papier des Düsseldorfer Innenministeriums hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach gab es in NRW zwischen September 2015 und Januar 2021 genau 24 Ermittlungs- und Strafverfahren gegen den Mann. Die meisten wurden eingestellt, rechtskräftig verurteilt wurde der Mann nur drei Mal.

A. hatte nach seiner Einreise nach Deutschland Ende 2014 bis Dezember 2020 in Euskirchen gelebt - die Stadt taucht 16 Mal als Tatort in der Liste der Verfahren auf. Insgesamt wurde der Mann unter anderem wegen Diebstahls, Betrugs, gefährlicher Körperverletzung, Drogen, sexueller Belästigung, Sachbeschädigung, Kindesmissbrauchs, Vergewaltigung Widerstandsunfähiger, Schwarzfahrens und Hausfriedensbruchs angezeigt.

Nach seinem Wegzug aus Euskirchen wurde er nach Angaben der Stadt Kiel im Sommer 2021 als Wohnungsloser in einer Flüchtlingsunterkunft in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt untergebracht. Nachdem er dort Ende November 2021 wegen aggressiven Verhaltens Hausverbot erhalten hatte, kam er nach Hamburg, wo er im Januar 2022 wegen zweier Gewaltdelikte im Obdachlosen- und Drogenmilieu in Untersuchungshaft genommen wurde.

© dpa
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