Gegen das Urteil legte der 33-Jährige Berufung ein. Das Landgericht habe zunächst Nachermittlungen veranlasst, außerdem habe es terminliche Schwierigkeiten mit einem Sachverständigen gegeben. Deswegen habe ein Termin für einen neuen Prozess nicht angesetzt werden können. Weil die Dauer der Untersuchungshaft die Strafe des Amtsgerichts zu überschreiten drohte, habe das Landgericht den Haftbefehl am 19. Januar aufgehoben. Da nur der Verurteilte Berufung gegen das Urteil eingelegt hatte, hätte das Landgericht keine längere Haftstrafe aussprechen dürfen, erklärte Wantzen.
Bereits Ende 2021, also wenige Wochen vor der Tat vor der Obdachlosenunterkunft, sei der 33-Jährige in Hamburg erstmals polizeilich in Erscheinung getreten, sagte der Sprecher der Innenbehörde, Daniel Schaefer. Es sei dabei um Körperverletzung gegangen.