26-Jähriger muss wegen Mordversuchs neun Jahre in Haft

Er wollte sich rächen, um sein Ehrgefühl wiederherzustellen: Deshalb hat ein 26-Jähriger laut Gericht mehrmals auf einen jungen Mann in Hamburg-Harburg eingestochen. Dafür muss er nun lange in Haft.
Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Das Landgericht Hamburg hat am Mittwoch einen 26-jährigen Mann wegen Mordversuchs zu neun Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der Afghane hat nach Überzeugung des Gerichts am 9. November 2022 in Hamburg-Harburg mehrmals von hinten auf einen 27-jährigen Mann eingestochen, der mit seiner Lebensgefährtin auf einer Steinmauer saß. Der 27-Jährige wurde dabei schwer verletzt. Die beiden Männer sollen sich seit einer gemeinsam verbüßten Jugendstrafe kennen. Am Tattag seien sie sich zufällig begegnet und in Streit geraten. Das Opfer soll dem anderen Mann angeblich 3000 Euro für Drogen geschuldet haben.

«Der Angeklagte wollte sich an ihm rächen, um sein Ehrgefühl wiederherzustellen», sagte Richterin Jessica Koerner in ihrer Urteilsbegründung. Der 26-Jährige ist bereits wegen Totschlags an seiner Freundin und räuberischer Erpressung vorbestraft. Er wurde Ende 2015 zu einer Jugendstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. Nach seiner Haftentlassung 2021 ist er laut Gericht wieder in den Drogenhandel mit Cannabis eingestiegen. Dabei habe er auch den 27-Jährigen mit Drogen beliefert, die dieser nicht bezahlt habe.

Bei dem Angriff im November habe er den Tod des 27-Jährigen billigend in Kauf genommen. Es sei Zufall, dass bei den fünf Stichen im Kopf- und Nackenbereich nur eine kleinere Arterie getroffen wurde. «Der Angriff hätte auch tödlich enden können», sagte die Richterin. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung beantragt. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, da nicht der Angeklagte, sondern jemand anderes die Tat begangen habe. «Bitte glauben Sie mir, dass ich das nicht gewesen bin», sagte der Angeklagte in seinem Schlusswort.

Doch das Gericht glaubte ihm nicht. Sondern dem 27-Jährigen, der in dem Prozess als Zeuge aussagte. Er hatte angegeben, dem Angeklagten direkt ins Gesicht geblickt und ihn erkannt zu haben. Auch Handydaten hätten gezeigt, dass der Angeklagte zur Tatzeit am Tatort war. Nach der Tat war der 26-Jährige geflüchtet. Die Polizei hatte ihn eine Woche später mit Unterstützung des Spezialeinsatzkommandos in einem Hotel in Neu Wulmstorf (Landkreis Harburg) festgenommen.

Während seiner Flucht soll der Angeklagte zu einem Zeugen gesagt haben: «Es gibt Dinge, die ein Mann tun müsse. Und das habe er getan.» Die Richterin bescheinigte ihm ein archaisches Wertesystem, einen Mangel an Empathie und eine niedrige Frustrationstoleranz. «Es ist ihm nicht gelungen, ein straffreies Leben zu führen», sagte die Richterin. Da er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle, habe sie eine Sicherungsverwahrung angeordnet.

© dpa
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