Der Rettungswagen war in der Silvesternacht mit einem Notfall an Bord im Einsatz, als ein Feuerlöscher in der Frontscheibe landete - und die Weiterfahrt unmöglich machte. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat nun einen 15-Jährigen angeklagt, der dafür verantwortlich sein soll. Die Anklage wirft dem Jugendlichen einen Angriff auf Rettungskräfte, versuchte Körperverletzung sowie gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und gemeinschädliche Sachbeschädigung vor, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte. Den Schaden beziffere die Anklage auf 27 650 Euro.
Gegen den 15-Jährigen gibt es eine Reihe weiterer Vorwürfe. Insgesamt wirft ihm die Anklage laut Staatsanwaltschaft vier Taten in Berlin-Neukölln vor mit einem Gesamtschaden von mehr als 34 600 Euro. So soll der Jugendliche in der Nacht zu Neujahr kurz nach Mitternacht mehrere Mülltonnen auf eine Straße gerollt und umgeworfen haben, wodurch es beinahe zu einem Unfall gekommen wäre. Etwa 45 Minuten später soll er mit einem Feuerlöscher gezielt auf vier Scheiben einer Bushaltestelle eingeschlagen haben. Kurz danach habe er dann den Rettungswagen attackiert, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Das Amtsgericht Tiergarten muss nun darüber entscheiden, ob und wann es zum Prozess kommt. Da der mutmaßliche Täter nicht volljährig ist, wird die Hauptverhandlung gegen ihn entsprechend des Jugendgerichtsgesetzes nicht öffentlich sein. Bei dem Gericht gab es im Zusammenhang mit den Silvester-Krawallen bereits erste Verurteilungen zu Freiheitsstrafen auf Bewährung. Diese sind jedoch nicht rechtskräftig.
Bundesweit war es beim vergangenen Jahreswechsel zu heftigen Angriffen auf Polizisten und Feuerwehrleute im Einsatz gekommen, besonders betroffen war die Hauptstadt. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat nach eigenen Angaben bislang in 26 Fällen Anklage (Stand: 23. Juli) erhoben und mehrere Strafbefehle beantragt. Fünf Verurteilungen zu Geldstrafen seien bislang rechtskräftig, teilte der Behördensprecher mit.
48 Verfahren seien bislang eingestellt worden. Meist, weil keine Verdächtigen ermittelt werden konnten. Oder auch, weil mutmaßliche Tatbeteiligte noch nicht strafmündig, also noch unter 14 Jahre alt sind. Insgesamt lägen der Staatsanwaltschaft inzwischen 142 Ermittlungsverfahren vor, die sich gegen 86 Beschuldigte richteten.
Die Fälle werden bei der Staatsanwaltschaft von einer Abteilung bearbeitet, die sich schwerpunktmäßig mit Gewalttaten im Rahmen von sportlichen Großveranstaltungen befasst. Dies soll zu einer zügigen Bearbeitung der Fälle beitragen, die nach den Vorfällen von vielen Politikern gefordert worden war.
Bei Gericht werden derartige Statistiken nach Angaben einer Sprecherin nicht geführt. Insgesamt seien bislang jedoch mehr als 40 Verfahren eingegangen, hieß es am Montag auf Anfrage. 14 Fälle davon seien erledigt.