Deshalb habe sich die schwarz-rote Koalition auf die Fahnen geschrieben, so viele Kleingärten wie möglich dauerhaft im Stadtgebiet zu sichern. «Dafür haben wir vor, die Kleingärten durch ein Flächensicherungsgesetz oder eine Stiftungslösung abzusichern.»
Laut Umweltverwaltung werden etwa drei Prozent der Stadtfläche Berlins als Kleingartenanlagen genutzt. Auf rund 2900 Hektar gibt es 877 solcher Anlagen mit etwa 70.000 Parzellen.
Mit dem sogenannten Kleingartenentwicklungsplan 2030 hatte der damals rot-grün-rote Senat im Jahr 2020 beschlossen, dass 82 Prozent der Gesamtfläche dauerhaft erhalten bleiben. Für weitere 9,4 Prozent wurde der Bestandsschutz bis 2030 verlängert - trotz wachsenden Flächenbedarfs etwa für den Wohnungsbau, wie es seinerzeit hieß.
Kleingärten seien ein Alleinstellungsmerkmal Berlins, erklärte Wegner. «Keine vergleichbare Metropole hat so eine große Anzahl an nutzbaren Gärten im unmittelbaren Einzugsbereich der Innenstadt. Keine andere vergleichbare Metropole kann auf eine so große Vielfalt an nutzbaren Gärten verweisen.»
Mit einer einzigartigen Mischung aus Erholung, Gemeinschaft und Freude an der Gartenarbeit stünden Kleingartenanlagen für mehr Lebensqualität. «Sie sind grüne Oasen mitten in der Stadt.» Sie dienten auch als klimatische Ausgleichsräume und Rückzugsräume für Flora und Fauna. «Auch deshalb sind sie besonders schützenswert.»