Sämtliche Beschwerden richten sich gegen die Wahlprüfung durch den Bundestag. Dieser hatte am 10. November mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP auf Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses beschlossen, dass die Wahl lediglich teilweise wiederholt wird. Betroffen sind demnach 327 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie 104 der 1507 Briefwahlbezirke. Das sind die Bezirke, in denen Vorfälle nachgewiesen wurden.
Die Union wollte ursprünglich, dass in rund 1200 Bezirken nachgewählt wird. Ein Sprecher der Fraktion sagte auf Anfrage, dass die Anfang Dezember angekündigte Wahlprüfungsbeschwerde nun eingelegt sei. Die AfD-Fraktion teilte mit, sie habe beantragt, die Bundestagswahl im gesamten Wahlgebiet von Berlin für ungültig zu erklären.
Die Wahl am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen. Es gab lange Schlangen und Wartezeiten, falsche oder fehlende Stimmzettel, weswegen Wahllokale vorübergehend schließen mussten oder bis weit nach 18.00 Uhr geöffnet blieben.
Das betrifft auch das Berliner Abgeordnetenhaus, das damals parallel gewählt wurde. Nach einem Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom 16. November muss diese Wahl ganz wiederholt werden. Gewählt werden soll am 12. Februar, die Vorbereitungen laufen bereits.
Aber auch diese Wahlwiederholung ist ein Fall für das Bundesverfassungsgericht: Gegen das Urteil der Berliner Richter sind fünf Verfassungsbeschwerden anhängig. Vier davon sind mit einem Eilantrag verbunden - mit dem Ziel, dass nicht gewählt wird, bis das Karlsruher Verfahren abgeschlossen ist. Im ersten und größten Eilverfahren, das von 43 Klägerinnen und Klägern angestrengt wurde, hat das Gericht sämtlichen Berliner Abgeordneten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Frist dafür endet ebenfalls am 10. Januar.