Bei einem SUP handelt es sich gemäß der Binnenschifffahrtsstraßenordnung um ein Kleinfahrzeug. Fahren darf damit nach Angaben der Polizei jeder - solange man geistig und körperlich geeignet ist. Kinder und Jugendliche sollten stets von einer Aufsichtsperson begleitet werden, sagte Schmidt. «Außerdem müssen sich SUP-Fahrer immer bewusst sein, dass sie gerade von größeren Wasserfahrzeugen leicht übersehen werden können. Daher raten wir, stark frequentierte Gewässerbereiche besser zu umfahren.»
Ein weiterer Schwerpunkt soll laut Polizei auf Kontrollen zum Alkohol- und Drogenkonsum liegen. «Grundsätzlich gilt auf allen Gewässern die 0,5 Promillegrenze. Ab diesem Grenzwert ist es dem Schiffsführer oder der Schiffsführerin verboten, ein Wasserfahrzeug zu führen», sagte Schmidt.