Am Mittwoch voraussichtlich kein Flugbetrieb am BER

Die Gewerkschaft Verdi hat für Mittwoch zu einem Warnstreik am Flughafen Berlin-Brandenburg aufgerufen. Sie rechnet mit großer Beteiligung - und trifft den Flughafen damit empfindlich.
Der Schriftzug an der Haupthalle des Flughafens Berlin Brandenburg (BER). © Fabian Sommer/dpa/Archivbild

Am Mittwoch werden aufgrund eines Warnstreiks voraussichtlich keine Passagierflüge vom Hauptstadtflughafen Berlin-Brandenburg abheben oder dort landen. Die Gewerkschaft Verdi hat einen ganztägigen Warnstreik angekündigt. Betroffen seien die Bodenverkehrsdienste, die Flughafengesellschaft und auch die Luftsicherheit, teilte die Gewerkschaft am Montag mit. «Die Flughafengesellschaft muss in dieser Situation davon ausgehen, dass an diesem Tag keine regulären Passagierflüge am BER stattfinden können und hat in diesem Sinne auch alle Partner am Flughafen über den angekündigten Warnstreik informiert», hieß es von der Flughafengesellschaft. Vorgesehen waren demnach rund 300 Starts und Landungen mit etwa 35.000 Passagieren.

Verdi fordert für die Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste und der Flughafengesellschaft 500 Euro mehr im Monat bei einer Laufzeit des Tarifvertrags von zwölf Monaten. Die Arbeitgeberseite fordert laut Verdi sowohl bei den Bodenverkehrsdiensten als auch der Flughafengesellschaft vor allem längere Vertragslaufzeiten. Bei der Flughafengesellschaft angestellt sind neben der Verwaltung auch Feuerwehrleute, die Flughafensicherheit und die Verkehrsleitung. Laut Verdi sind 6000 Beschäftigte von den Tarifverhandlungen betroffen.

Für die Beschäftigten der Luftsicherheit wird der Gewerkschaft zufolge bundesweit verhandelt, in sieben Verhandlungsrunden habe es «faktisch keinerlei Fortschritt» gegeben. «Hier gibt es bis heute kein Signal der Arbeitgeber, überhaupt eine Lösung finden zu wollen», teilte die Gewerkschaft mit. Verhandelt wird demnach über eine «Erhöhung der Zeitzuschläge für Nacht-, Sonntags-, Feiertags- und Samstagsarbeit sowie eine bessere tarifliche Regelung zur Entlohnung von Mehrarbeit».

© dpa
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