Kritik an Beschwerde in Karlsruhe gegen Wiederholungswahl

Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksparlamenten sollen am 12. Februar komplett wiederholt werden. Dagegen haben etliche Berliner Abgeordnete Beschwerde eingelegt. Nicht alle finden das gut.
Stefan Evers, Generalsekretär der CDU Berlin. © Annette Riedl/dpa/Archivbild

Die Beschwerde von Berliner Abgeordneten beim Bundesverfassungsgericht gegen das Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs zur Wahlwiederholung hat in der Hauptstadt für Diskussionen gesorgt. Die Landes-CDU kritisierte, dass sich auch Abgeordnete der SPD daran beteiligt haben. CDU-Generalsekretär Stefan Evers warf der Regierenden Bürgermeisterin und SPD-Landesvorsitzenden Franziska Giffey vor, ihre Partei nicht im Griff zu haben. Zuvor hatten mehrere Berliner Medien berichtet.

Giffey hatte Mitte November im Abgeordnetenhaus erklärt, der Senat werde keine Beschwerde einlegen und respektiere das Urteil. Mitte Dezember war dann beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde samt Eilantrag eingegangen. Damit wenden sich die 43 Klägerinnen und Kläger gegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs, nach dem die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksparlamenten komplett wiederholt werden müssen.

Zu den Klägern gehören auch acht Abgeordnete von SPD, Linke und FDP aus dem Landesparlament, das am Dienstag Post aus Karlsruhe bekommen hat, wie der Sprecher des Abgeordnetenhauses, Ansgar Hinz, der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Das Bundesverfassungsgericht habe sich in dem Schreiben an den Präsidenten des Berliner Abgeordnetenhauses, Dennis Buchner, mit der Bitte gewandt, allen Abgeordneten die Möglichkeit einzuräumen, bis zum 10. Januar eine Stellungnahme zu der Beschwerde abzugeben, sagte Hinz am Donnerstag.

CDU-Generalsekretär Evers kritisierte, es habe sich eine «spannende Verhinderungskoalition» gegen die Wiederholungswahl von Abgeordneten aus SPD, Linken und FDP zusammengefunden. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Torsten Schneider, teilte auf Nachfrage mit, weder seine Partei noch seine Fraktion hätten geklagt. «Allerdings respektieren wir sowohl unseren Rechtsstaat als auch die Rechte der gewählten Amts- und Mandatsträger sowie der Wählerinnen und Wähler.» Deshalb habe es selbstverständlich keine «Stallorder» für einzelne Abgeordnete gegeben.

Der Sprecher der FDP-Fraktion, Jean-Paul Neuling, sagte, er bitte um Verständnis, dass sich seine Partei nicht zu «Privatangelegenheiten» der beiden betreffenden Fraktionsmitglieder äußere. «Die Möglichkeit Rechtsschutz zu suchen, steht in unserem Land jedem frei - die Fraktion der FDP ist bei diesem Verfahren aber nicht beteiligt», so Neuling - genauso wenig wie der Landesverband der FDP. «Wir gehen weiterhin davon aus, dass die vom Landesverfassungsgerichtshof angeordnete Wiederholungswahl am 12. Februar stattfindet.»

Die Linke-Fraktion akzeptiere das Urteil, teilten die beiden Vorsitzenden Anne Helm und Carsten Schatz zur Diskussion um die Verfassungsbeschwerde mit. «Die Klage ist das individuelle Recht der Abgeordneten in unserem Rechtsstaat, findet aber ohne unsere Unterstützung statt.»

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Fußball news
Hasebe beginnt im DFB-Pokalfinale - Schlager auf der Bank
Tv & kino
Wolf Blitzer zeigt in Berlin Holocaust-Doku
Tv & kino
«heute Show» erst im September wieder
Musik news
Rock am Ring hofft auf spontane Besucher
Internet news & surftipps
Wissing: Maßvolle KI-Regulierung muss schnell kommen
Das beste netz deutschlands
Viele gefälschte Netflix-Nachrichten im Umlauf
Reise
Dinos und Berühmtheiten: Museumstipps von London bis Lolland
Internet news & surftipps
Kartellamt schaltet sich in Handynetz-Streit ein