Schutzvorkehrungen wegen Geflügelpest in Brandenburg erhöht

Nach der Ausbreitung der Vogelgrippe in Mecklenburg-Vorpommern sind auch in Brandenburg wieder Tiere in Geflügelhaltungen erkrankt und erhöhte Schutzvorkehrungen notwendig. «Die jetzt aufgetretenen Fälle haben einen klaren Bezug zu Rassegeflügelausstellungen, auf der das Virus nachgewiesen wurde», teilte das Verbraucherschutzministerium in Potsdam mit.
Ein Hahn steht in einem Stall. © Marijan Murat/dpa/Symbolbild

Infolge einer Rassegeflügelschau in Demmin im Mecklenburg-Vorpommern soll sich die Geflügelpest verbreitet haben. Im Kreis Uckermark und in der Prignitz wurde der Erreger in kleinen Geflügelbeständen nachgewiesen. Tiere wurden getötet. In den betroffenen Gebieten gilt eine verstärkte Überwachung.

Die Gefahr der Ausbreitung der Geflügelpestviren des Subtyps H5 bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel, sei nicht mehr wie in den vergangenen Jahren saisonal begrenzt, teilte das Ministerium mit. Alle Geflügelhalter sollten strenge Sicherheitsvorkehrungen einhalten. Eine Stallpflicht sei derzeit aber nicht vorgesehen.

Auch die Landkreise Oberspreewald-Lausitz und Dahme-Spreewald haben Untersuchungen von Geflügel angeordnet, um das Risiko einer Ausbreitung einzudämmen. Für Veranstaltungen wie Geflügelmärkte und Ausstellungen gibt es strengere Auflagen.

2021 hatte es einen der schwersten Ausbrüche in Brandenburg gegeben. Insgesamt mussten damals rund 159.000 Tiere getötet werden. Die Geflügelpest - umgangssprachlich Vogelgrippe genannt - beunruhigt vor allem die Landwirte. Die Geflügelwirtschaft hofft auf die Entwicklung eines Impfstoffes. Die hoch ansteckenden Viren werden unter anderem von Zugvögeln verbreitet.

© dpa
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