Attac verlangt Herausgabe weiterer Dokumente in Prozess

Im Streit um die Gemeinnützigkeit des Anti-Globalisierungsnetzwerks Attac prüft das Verwaltungsgericht Berlin, ob das Bundesfinanzministerium weitere Dokumente herausgeben muss. Aus Sicht von Attac handelt es sich um zentrale Teile der Kommunikation zwischen dem Ministerium und dem Bundesfinanzhof im Rahmen des Verfahrens zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit. Die Behörde hat dazu insgesamt mehr als 110 Dokumente aufgelistet, ein Großteil davon liegt Attac inzwischen vor. Die Organisation verlangt jedoch alle Unterlagen. Das Gericht wollte nach Möglichkeit noch am Dienstag eine Entscheidung treffen.
Justiz
Ein Mikrofon in einem Gerichtssaal. © Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Das Netzwerk werde «um die Freigabe jedes einzelnen Dokuments kämpfen», betonte Dirk Friedrichs, der den Attac-Vorstand im Gerichtsverfahren vertritt, am Rande der Verhandlung. Es gehe um Transparenz in dem Verfahren - auch mit Blick auf die Folgen für die Zivilgesellschaft. Aus Sicht des Netzwerks wird der Begriff der Gemeinnützigkeit zu eng ausgelegt und behindert so die Arbeit Tausender Vereine für das Gemeinwohl.

Nachdem Attac in den vergangenen Monaten zahlreiche Unterlagen erhalten hat, geht es nun noch um 19 Dokumente, wie eine Sprecherin sagte. Dabei handelt es sich insbesondere um E-Mails zwischen Finanzbehörden auf Bundes- und Landesebene oder Sprechzettel für parlamentarische Ausschüsse. Aus Sicht des Ministeriums sind die Unterlagen vertraulich. Deshalb verwehrt die Behörde die Herausgabe.

Das Finanzamt Frankfurt hatte Attac 2014 die Gemeinnützigkeit aberkannt. Mitglieder und Unterstützer können dadurch ihre Beiträge und Spenden nicht mehr von der Steuer absetzen. Das Netzwerk selbst muss Steuern zahlen, die für gemeinnützige Vereine nicht anfallen.

Attac klagte deswegen mehrfach gegen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit. Zuletzt hatte sie der Bundesfinanzhof Anfang 2021 ein weiteres Mal verneint. Im Frühjahr 2021 hat Attac Verfassungsbeschwerde gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Derzeit sei nicht ersichtlich, wann sich die Karlsruher Richter mit dem Fall befassen, sagte die Attac-Sprecherin am Dienstag.

© dpa
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