Wieder Autos in der Berliner Friedrichstraße erlaubt

Auf einem mehr als zwei Jahre lang autofreien Abschnitt der Berliner Friedrichstraße rollt seit dem späten Dienstagabend wieder der Verkehr - zumindest für eine Zeit lang. Gegen Mitternacht wurde die Sperrung für Autos zwischen Französischer und Leipziger Straße aufgehoben. Zuvor waren nach Angaben der Umwelt- und Mobilitätsverwaltung Sitzgelegenheiten, Bepflanzungen, Vitrinen und die Markierung eines Fahrradwegs von der Straße entfernt worden. Die Sperrung des Straßenabschnitts für den Autoverkehr ist ein heiß diskutiertes Politikum und hat viele Gegner wie Befürworter in der von SPD, Grünen und Linken regierten Hauptstadt.
Radfahrer sind auf dem für den Autoverkehr gesperrten Teil der Friedrichstraße unterwegs. © Paul Zinken/dpa/Archivbild

Mit der - zumindest vorübergehenden - Kehrtwende folgten der Senat und das Bezirksamt Mitte einem Beschluss des Verwaltungsgerichts, das die Sperrung am 24. Oktober für rechtswidrig erklärt hatte. Die unter anderem für Umwelt, Mobilität und Klimaschutz zuständige Senatorin Bettina Jarasch (Grüne) verzichtete auf eine Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht, machte aber deutlich, dass sie an ihren Plänen für eine autofreie Flaniermeile auf der Friedrichstraße an der Stelle festhält.

Dazu läuft beim Bezirksamt ein Verfahren zur Umwidmung der Straße in eine Fußgängerzone, das bis Jahresende abgeschlossen sein soll. Dann werde der Autoverkehr auf Dauer aus der Friedrichstraße herausgenommen und dort ein neuer Stadtraum gestaltet, erklärte Jarasch kürzlich. Der Radverkehr läuft schon seit Montag über die parallel verlaufende Charlottenstraße, die nun als Fahrradstraße ausgewiesen ist.

Der schon immer kontrovers diskutierte Verkehrsversuch in der Friedrichstraße hatte im August 2020 begonnen. Auf dem betroffenen Abschnitt mit vielen Geschäften waren Autos seither tabu. Allerdings blieb der erhoffte Aufschwung für die Einkaufsstraße - die zeitweise sogar dem Ku'damm den Rang ablief, später aber zunehmend Probleme bekam - bislang aus.

Gegen die anhaltende Sperrung hatte eine Weinhändlerin mit Geschäft in der Charlottenstraße geklagt. Sie wollte nicht akzeptieren, dass in der Friedrichstraße keine Autos fahren durften, obwohl der gut einjährige Verkehrsversuch dazu im Oktober 2021 ausgelaufen war. Das Verwaltungsgericht gab ihr Recht und befand, für die Sperrung fehle eine Rechtsgrundlage in der Straßenverkehrsordnung. Behörden könnten die Benutzung bestimmter Strecken für mehr Verkehrssicherheit beschränken oder verbieten, nicht aber für mehr Aufenthaltsqualität.

© dpa
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