Für E-Tretroller und für Leih-Fahrräder soll es künftig immer mehr ausgewiesene Abstellflächen auf bisherigen Kfz-Parkplätzen geben. In deren Umgebung gilt dann ein Abstellverbot. Außerdem sollen die Anbieter verpflichtet werden, technische Lösungen zum geordneten Abstellen der Fahrzeuge einzuführen, etwa über einen obligatorischen Foto-Beleg oder über exakte Ortungssysteme.
Beim Carsharing soll die Elektrifizierung groß geschrieben werden. Dafür wird den Anbietern ohne feste Stationen künftig die Hälfte der Parkgebühren erlassen, aber nur für E-Autos. Diese sogenannten Freefloater sollen in allen Berliner Parkzonen außerdem von der geplanten Erhöhung der Kurzzeit-Parkgebühren ausgenommen werden.
Vor allem Carsharing-Unternehmen soll über Nebenbestimmungen der künftigen Sondernutzungserlaubnis vorgegeben werden, einen bestimmten Anteil ihrer Fahrzeuge täglich in den Stadtteilen außerhalb des S-Bahn-Rings anzubieten. Dort werden auch die Sondernutzungsgebühren herab- oder ausgesetzt, um zusätzliche Anreize für mehr Carsharing in den Außenbezirken zu schaffen.
Die Mobilitätsverwaltung will die Details unter anderem mit den Anbietern weiter erörtern und dem Senat danach einen Beschlussentwurf für die entsprechende Gebührenverordnung vorlegen. Die Novelle des Berliner Straßengesetzes selbst ist den Angaben zufolge schon in der vorigen Wahlperiode vom Abgeordnetenhaus verabschiedet worden.