Zu Beginn der Pandemie war das Musizieren in den Bahnhöfen verboten worden. Nach dem Wegfall der Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr in Berlin will die BVG Auftritte nun wieder ermöglichen. Ausgewiesene Standorte für Musikerinnen und Musiker gibt es demnach an rund 40 Bahnhöfen.
Erlaubt sind: Gitarre, Keyboard, Akkordeon, Mundharmonika, Geige, Bratsche, Cello, Kontrabass, Harfe, Balalaika, Melodica, Tamburin, Xylophon, Flöte, Panflöte, Klarinette, Didgeridoo und Gesang - außerdem auch die Nutzung von Tonwiedergabegeräten. Nicht genehmigt werden demnach Blechblasinstrumente.
Laut BVG haben Konzertmöglichkeiten an Berliner Bahnhöfen eine Tradition, die bis ins Jahr 1987 zurückreicht. Das damals zur 750-Jahr-Feier der Stadt eingeführte Angebot sei zur «Dauerinstitution» geworden.