Außerdem geben Radfahrer die Geschwindigkeit vor: Sie dürfen die gesamte Fahrbahnbreite nutzen und nebeneinander fahren, Autos müssen sich anpassen. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 30 Kilometern pro Stunde.
Der sechs Monate dauernde Umbau der Charlottenstraße folgt damit dem Radverkehrsplan, der im November des vergangenen Jahres vom Senat beschlossen wurde und den Radverkehr in Berlin fördern soll. «Es ist wichtig, dass wir diese Fahrradstraße eröffnen können, da der Radstreifen auf der Friedrichstraße entfernt worden ist. Jetzt haben die Radfahrenden auf dieser Nord-Süd-Strecke, die eine zentrale Bedeutung hat, eine Alternative», sagte Jarasch.
Das Verwaltungsgericht hatte die anhaltende Sperrung eines etwa 500 Meter langen Stücks der Friedrichstraße nahe dem Gendarmenmarkt am 24. Oktober für rechtswidrig erklärt. Die Verkehrsverwaltung verzichtete darauf, dagegen beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde einzulegen. Damit stand fest, dass wieder Autos auf der Friedrichstraße erlaubt werden müssen. Davon unabhängig sind die Pläne, den betreffenden Abschnitt in eine Fußgängerzone und Flaniermeile umzugestalten.
Laut Jarasch wird noch abgewogen, ob die Friedrichstraße zur Fußgängerzone wird. Sie rechnet aber damit, dass nach eingehender Prüfung die Straße zum Jahreswechsel umgewidmet werden könne.