Ab Mitternacht wieder Autos in der Friedrichstraße erlaubt

Auf einem seit mehr als zwei Jahren autofreien Abschnitt der Berliner Friedrichstraße rollt in wenigen Stunden wieder der Verkehr - zumindest für eine Zeit lang. Um Mitternacht in der Nacht zum Mittwoch werde die Sperrung für Autos zwischen Französischer und Leipziger Straße aufgehoben, teilte die Umwelt- und Mobilitätsverwaltung am Dienstag auf dpa-Anfrage mit. Zuvor waren Sitzgelegenheiten, Bepflanzungen, Vitrinen und die Markierung eines Fahrradwegs von der Straße entfernt worden.
Radfahrer sind auf dem für den Autoverkehr gesperrten Teil der Friedrichstraße unterwegs. © Paul Zinken/dpa/Archivbild

Der Senat und das Bezirksamt Mitte folgen damit einem Beschluss des Verwaltungsgerichts, das die Sperrung am 24. Oktober für rechtswidrig erklärt hatte. Senatorin Bettina Jarasch (Grüne) verzichtete auf eine Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht, machte aber deutlich, dass sie an ihren Plänen für eine autofreie Flaniermeile auf der Friedrichstraße an der Stelle festhält.

Dazu läuft beim Bezirksamt ein Verfahren zur Umwidmung der Straße in eine Fußgängerzone, das bis Jahresende abgeschlossen sein soll. Dann werde der Autoverkehr auf Dauer aus der Friedrichstraße herausgenommen und dort ein neuer Stadtraum gestaltet, hatte Jarasch kürzlich erklärt. Der Radverkehr läuft seit Montag über die parallel verlaufende Charlottenstraße, die nun Fahrradstraße ist.

Der schon immer kontrovers diskutierte Verkehrsversuch Friedrichstraße hatte im August 2020 begonnen. Auf dem fraglichen Abschnitt mit vielen Geschäften, darunter dem Kaufhaus Galeries Lafayette, waren Autos seither tabu. Allerdings blieb der erhoffte Aufschwung für die Einkaufsstraße - die zeitweise dem Ku'damm den Rang ablief, später aber zunehmend Probleme bekam - bislang aus.

Gegen die anhaltende Sperrung hatte eine Weinhändlerin mit Geschäft in der Charlottenstraße geklagt. Sie wollte nicht akzeptieren, dass in der Friedrichstraße keine Autos fahren durften, obwohl der gut einjährige Verkehrsversuch dazu im Oktober 2021 ausgelaufen war. Das Verwaltungsgericht gab ihr Recht und befand, für die Sperrung fehle eine Rechtsgrundlage in der Straßenverkehrsordnung. Behörden könnten die Benutzung bestimmter Strecken für mehr Verkehrssicherheit beschränken oder verbieten, nicht aber für mehr Aufenthaltsqualität.

© dpa
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