Nach Brenners Ansicht wird das Bundesverfassungsgericht die Sache nicht an das Landesverfassungsgericht zurücküberweisen. «Das sehe ich nicht», sagte der Professor für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Jena. «Das Bundesverfassungsgericht wird das selbst entscheiden und hat dabei auch sehr große Freiheiten», sagte er. «Es kann zum Beispiel auch sein, dass die Richter die Wahlwiederholung nur in einigen Wahlbezirken kippen, weil sie dort keine ausreichenden Belege für mandatsrelevante Fehler sehen.»
Dass das Bundesverfassungsgericht den Wahltermin am 12. Februar nicht gekippt hat, ist aus Brenners Sicht keine Vorentscheidung. «Aber generell kam man sagen, dass die Entscheidungen im Hauptsacheverfahren in etwa 80 Prozent der Entscheidung im Eilverfahren folgen», sagte er. «Die Richterinnen und Richter berücksichtigen bei der Abwägung der Folgen natürlich auch die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren. Man kann diese Entscheidung also als ein vorsichtiges Indiz werten.»