Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) sieht bislang bei Mietern keinen Boom bei Solaranlagen für Balkone. Einen Run lösten die Balkon-Kraftwerke bislang bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen nicht aus, sagte BBU-Sprecher David Eberhart der dpa. Es gebe nach seiner Einschätzung etwa eine Hand voll Anfragen von Mietern in Berlin, auch in Brandenburg sei bisher «kein massenhaftes Interesse» zu erkennen. «Es ist nicht so, dass die Leute Schlange stehen.»
Berlin fördert seit Februar den Kauf eines Stecker-Solargeräts mit einem Zuschuss von bis zu 500 Euro. In Brandenburg gibt es ein solches Förderprogramm nicht.
Der Verband steht den Balkon-Kraftwerken aufgeschlossen gegenüber, wie Eberhart sagte. Aber der «Stein der Weisen» sei darin nicht zu sehen. «Man muss auch schauen, ob es sich lohnt.» Es ließen sich zwischen fünf und zehn Prozent des jährlichen Strombedarfs decken. Der Preis amortisiere sich nach etwa zehn Jahren. «Dann erst bringt es Einsparungen, wenn es funktioniert.» Denn unklar sei, ob die Anlagen so lange funktionierten oder vorher kaputt gingen. Zudem sollten Mieter auch bedenken, ob es nicht doch sinnvoller sei, Ökostrom zu beziehen.
Zudem sei eine Installation der Solaranlagen bei Hochhäusern weitaus schwieriger, da eine Baugenehmigung erforderlich sei und Haftungsfragen ungeklärt seien, sagte der Verbands-Sprecher. Hintergrund sind mögliche Schäden, wenn etwa Anlagen aus größerer Höhe abstürzten. Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen hat rund 340 Mitgliedsunternehmen in Berlin und dem Land Brandenburg.
Solargeräte für Balkone produzieren Strom, der direkt im Haushalt verbraucht werden kann. Nötig ist dafür kein eigenes Dach, ein Balkon oder eine kleine freie Fläche mit Sonneneinstrahlung reichen aus. Die Grünen im brandenburgischen Landtag erwarten bei der Nutzung von Balkon-Kraftwerken einen Run, sollten die bestehenden bürokratischen Hürden abgebaut sein. Das Bundeswirtschaftsministerium will den Betrieb solcher Balkon-Anlagen erleichtern und dafür die in Deutschland üblichen Doppelstecker («Schukostecker») zulassen.