CDU begrüßt Karlsruher Entscheidung zur Wiederholungswahl
Die Berliner CDU hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, die Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus wie geplant am 12. Februar stattfinden zu lassen. «Gut für die Demokratie, gut für Berlin», erklärte Generalsekretär Stefan Evers am Dienstag. «Jetzt haben die Wählerinnen und Wähler das Wort. Der Neustart für unsere Stadt ist so nötig wie nie.»
Das Bundesverfassungsgericht hatte es in einem Eilverfahren abgelehnt, kurzfristig eine Verschiebung der Wiederholungswahl anzuordnen. 40 Menschen hatten geklagt, darunter betroffene Abgeordnete. Die Wahl vom September 2021 soll aufgrund eines Urteils des Berliner Verfassungsgerichtshofs wegen gravierender Pannen wiederholt werden.
Die CDU ist in der von SPD, Grünen und Linken regierten Hauptstadt in der Opposition, liegt derzeit in den Umfragen aber vorn.