Da der 32-Jährige bereits im vergangenen Jahr unter anderem wegen Drogen-Anbaus, Trunkenheitsfahrten und Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt worden war, bildete das Gericht eine Gesamtstrafe von einem Jahr zur Bewährung. Der 32-Jährige nahm das Urteil an.
Der Rettungssanitäter schilderte vor Gericht, dass er damals mit einer Kollegin zu einem an Fieberkrämpfen leidenden Kind unterwegs war. An einer Straßenecke habe der Angeklagte, der in Begleitung eines weiteren Mannes mit einem Kind auf der Schulter gewesen sei, gewunken und gerufen. In der Annahme, dass es sich um das kranke Kind handele, hielten die Rettungskräfte an.
Nachdem sich der Irrtum aufgeklärt hatte, wollten die Rettungskräfte weiterfahren - doch beide Männer hätten sie daran gehindert, berichtete der Sanitäter. Der 32-Jährige habe durch das geschlossene Beifahrerfenster gedroht und mit einer Flasche auf den Wagen geschlagen. Daraufhin habe man für das erkrankte Kind einen anderen Rettungswagen angefordert und den flüchtenden 32-Jährigen verfolgt, so der Sanitäter. Ein Polizist schilderte dem Gericht, dass der 32-Jährige die alarmierten Beamten nicht zur Feststellung der Personalien in die Wohnung gelassen und übel beleidigt habe.