Entsprechende Schritte seien eingeleitet worden, sagte Kreck. So sei Berufung beim Dienstgerichtshof beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eingelegt worden gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgericht Berlins. Dieses hatte es im Oktober abgelehnt, Malsack-Winkemann wegen ihrer politischen Reden über Flüchtlinge im Bundestag und weiterer Äußerungen in den Ruhestand zu versetzen.
Als ehemalige Abgeordnete hatte die AfD-Politikerin, so wie alle ausgeschiedenen Parlamentarier, die dies wünschen, Zugang zu den Gebäuden des Bundestages. Dem Bundesschiedsgericht der AfD gehört sie als Beisitzerin an. Die Festnahme habe «keine automatische Auswirkung auf Parteiämter», sagte Partei-Vize Stephan Brandner am Donnerstag auf Nachfrage.
Die Juristin habe sich demokratiegefährdend geäußert, so Kreck. Sie habe deshalb bereits vor deren Verhaftung die Auffassung gehabt, dass die gebürtige Darmstädterin eine «brandgefährliche Person» sei. «Wie gefährlich diese Frau wohl zu sein scheint, habe ich auch erst gestern am Morgen erfahren», sagt Kreck dem RBB. Sie sei im Vorfeld nicht über die Ermittlungen informiert gewesen. Die Senatorin zeigte sich zuversichtlich, dass Malsack-Winkemann künftig nicht mehr als Richterin arbeiten kann.
Nach Angaben ihres Sprechers hat die Senatsjustizverwaltung nun vier Wochen Zeit für die schriftliche Begründung der Berufung. In diese sollen dann auch die neuen Erkenntnisse einfließen. Zudem bestehe die Möglichkeit, dass die Senatsverwaltung das Disziplinarverfahren gegen die Richterin an sich ziehe.
Malsack-Winkemann war am Mittwoch im Zuge der Anti-Terror-Aktion gegen die Reichsbürgerszene festgenommen worden. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft befindet sie sich in Untersuchungshaft. Sie gehörte zu den insgesamt 19 Verdächtigen, gegen die die Haftbefehle bis zum Mittwochabend vollzogen wurden.