Deutsche Anwältin im Nizza-Prozess: Urteil hat Ende gesetzt

Die Anwältin zweier Hinterbliebener aus Berlin hat das Urteil im Prozess um den Nizza-Terroranschlag 2016 begrüßt. Es habe ein Ende gesetzt, sagte Alexandra de Brossin de Méré der Deutschen Presse-Agentur am Dienstagabend in Paris. Für die Hinterbliebenen beginne eine neue Zeitrechnung.
Die Spurensicherung untersucht einen Lastwagen, mit dem am 14. Juli 2016 in der französischen Ferienstadt Nizza 86 Menschen getötet wurden. © Sasha Goldsmith/Sasha Goldsmith via AP/dpa

Die Anwältin vertrat in dem Verfahren gegen acht als Handlanger und Unterstützer des toten Attentäters geltende Angeklagte die Mutter einer der zwei beim Anschlag getöteten Berliner Schülerinnen und die der getöteten Lehrerin.

Das Gericht verurteilte zwei der Angeklagten wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu 18 Jahren Haft. Es verhängte zwölf Jahre Haft für den Mann, der dem Attentäter die beim Anschlag benutzte Schusswaffe besorgte. Die weiteren fünf Beschuldigten in dem Prozess, die ebenfalls in die Beschaffung einer Waffe involviert waren, sollen zwischen zwei und acht Jahren in Haft.

De Brossin de Méré sagte: «Für die Zivilparteien und die Opferfamilien ist das ein schönes Signal, dass die Justiz sich mit so viel Ernsthaftigkeit damit befasst hat und getan hat, was sie tun konnte, in so einer so schwierigen Lage.» Sie schätze: «Es ist rundum ein Urteil, mit dem man leben kann und was die Seriosität zeigt, mit der dieses Gericht das hier seit drei Monaten betrieben hat.»

© dpa
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